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30. Mai 2011

Die Sofortrente als Anlageform für das Kapital

Wer einen größeren Betrag angesparte, das Rentenalter erreicht hat und das Kapital in den Ruhestand investieren möchte, kann in eine Sofortrentenversicherung investieren und Gewinn machen.

Die Sofortrente ist eine spezielle Versicherung. Wer Kapital angespart hat und dieses in den Ruhestand investieren möchte, kann diese Sparform wählen. Durch eine Einmalzahlung wird ein bestimmter Rentenbetrag garantiert und sofort ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung ausgezahlt. Die Sofortrentenversicherung ist also für Personen geeignet, die das Rentenalter erreicht haben. Die meisten Unternehmen verlangen als Mindesteinzahlung einen Betrag von 5.000 Euro. Zu dem garantierten Rentenbetrag zahlt die Versicherung dann noch einen Gewinnbetrag. Dieser ist abhängig von der Überschussbeteiligung.

Es gibt zwei verschiedene Formen dieser Art der Versicherung. Bei einer dynamischen Sofortrentenversicherung wird zu Beginn ein geringerer Gewinnbetrag gezahlt. Dieser steigt an, bis er ein bestimmtes Niveau erreicht hat und bleibt dann konstant. Mit dem Erreichen des vorher vertraglich vereinbarten Niveaus kommt es auch bei einer Verringerung des Überschusses nicht zu Verlusten des Versicherungsnehmers. Mit der dynamischen Versicherung entscheidet sich ein Versicherungsnehmer für die sichere Variante. Eine weitere Form ist die flexible Sofortrentenversicherung. Bei dieser werden von Anfang an höhere Gewinnbeträge ausgezahlt und immer an den Überschuss angepasst. Dies kann zu höheren Gewinnen aber auch zu Verlusten führen. Da es bei dieser Form der Versicherung keinen garantierten Betrag gibt, ist sie nicht so sicher wie die dynamische Sofortrentenversicherung.

Ein weiterer Vorteil dieser Anlageform ist die geringe Besteuerung. Es wird ausschließlich der Ertragsteil besteuert, nicht aber die anderen Rentenbeträge. Verstirbt der Versicherungsnehmer, bevor der Vertrag ausgelaufen ist, wird bei den meisten Versicherern die Rente weiter an die Angehörigen gezahlt. Das ist aber nur der Fall, wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Die Einzahlung in eine Sofortrentenversicherung ist allerdings nicht von der Steuer absetzbar.

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