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12. April 2011

Eine Hausratversicherung kündigen ist unkompliziert

Wer eine Hausratversicherung hat und diese kündigen möchte, der kann dies in der Regel recht einfach und auch ohne fremde Hilfe durchführen. Zu beachten sind lediglich die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Viele Menschen in der BRD verfügen über eine Reihe von Versicherungen, die sie eigentlich gar nicht benötigen. Hintergrund sind überflüssig abgeschlossene Verträge aus der Vergangenheit, die längst nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Da sich im Laufe der Zeit einige Veränderungen beim Versicherungskunden ergeben haben, die womöglich nicht berücksichtigt wurden, kann die ein oder andere Versicherung auch problemlos gekündigt werden. Wer z. B. eine Hausratversicherung hat und diese kündigen möchte, der braucht lediglich ein formloses Schreiben aufzusetzen und dieses per Post zu versenden. Eine Hausratversicherung kündigen ist genauso schnell und einfach möglich wie die Kündigung jeder anderen Versicherungsform. Zu beachten ist lediglich die gesetzlich vogrgeschriebene Kündigungsfrist, welche oftmals auch noch einmal in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dokumentiert ist.

Wie bei anderen rechtsverbindlichen Vertragsformen ist es auch bei den Versicherungen üblicherweise so, dass hierbei eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen besteht. Damit man den Vertrag allgemeingültig und rechtlich einwandfrei kündigen kann, sollte man diesen Umstand stets berücksichtigen. Damit eine Kündigung schriftlich dokumentiert wird, sollte man als Verbaucher diese auch immer in Schriftform absenden. Gleichzeitig sollte man darauf bestehen, von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ebenfalls eine schriftlich fixierte Kündigungsbestätigung zu erhalten. Mittlerweile werden derartige Bestätigungsschreiben durchaus auch per E-Mail versendet, weil dies für beide Vertragspartner eine Erleichterung und weniger Papierverbrauch bedeutet. Sicherlich gibt es auch den einen oder andere Kunden, der seine Hausratversicherung nicht selbst und direkt mit der individuellen Gesellschaft abgeschlossen hat, sondern hierfür vielmehr die Hilfe eines Versicherungsmakler in Anspruch genommen hat. In solchen Fällen kann es dann bereits ausreichen, wenn man diesem Makler den Kündigungswunsch zukommen lässt. Alles Weitere wird dann von diesem erledigt werden.

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