Bundesweit bieten viele Institute, Universitäten und Fachhochschulen Menschen ohne Hochschulreife die Möglichkeit ein Studium zu beginnen. Wichtig ist, dabei zu beachten, dass sich die Bildungsangebote von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da Regelungen bezüglich Bildung von den Ländern selbst festgelegt werden.
Wenn man kein Abitur hat, muss man allerdings eine berufliche Qualifikation nachweisen, um studieren zu dürfen. Voraussetzung für das Studieren ohne Abitur ist somit meist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem wird von Studienbewerbern auf dem dritten Bildungsweg auch erwartet, dass sie über mehrere Jahre Berufserfahrung verfügen. Hier bestehen je nach Land jedoch unterschiedliche Vorgaben. Studieninteressierte sollten sich daher direkt bei der jeweiligen (Fach-)Hochschule informieren. Auch im Zuge der Qualifizierungsinitiative bleibt die Voraussetzung der beruflichen Qualifikation bestehen. Neue Entwicklungen gibt es jedoch bezüglich der Möglichkeiten bei der Studienfachwahl. Früher durften Studierende ohne allgemeine Hochschulreife nur solche Fächer studieren, die in direktem Zusammenhang mit ihrer vorherigen Berufsausbildung standen. Diese Regelung wurde etwas gelockert und die Neuregelungen erleichtern einigen Studieninteressierten den Zugang zu Fächern ihrer Wahl, die außerhalb ihrer beruflichen Vorbildung liegen. Im Zuge eines Meisterstudiums können nun Meister, Techniker und Fachwirte ihr Studienfach frei wählen. Allerdings gibt es auch hier einige Sonderregelungen. Verschiedene Bundesländer bieten nur Zugang zu Fachhochschulen und nicht zu Universitäten. Oder es wird vorausgesetzt, dass der Bewerber seinen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland hat. Berufstätige, die eine abgeschlossene Ausbildung und drei Jahre Berufserfahrung nachweisen können, erhalten die Möglichkeit des fachgebundenen Zugangs zu Studienfächern. Das heißt, hier bleibt die Bindung an die durch den Beruf vorgegebene Richtung bestehen.
Wer mögliche Zugangsbeschränkungen, wie ein bestimmter Notendurchschnitt oder eine Eignungsprüfung, besteht, dem steht der Weg zum Studium frei. Er kann nun einen regulären Fachhochschul- oder Universitätsabschluss erhalten. Interessant für viele Studenten des dritten Bildungsweges ist auch die finanzielle Unterstützung durch den Staat. Bis zum 30. Lebensjahr ist auch für Studenten ohne Hochschulreife eine Förderung durch das BAföG möglich. Zudem gibt es Sonderregelungen, die auch Studierenden über 30 eine finanzielle Unterstützung ermöglichen. Ist die Finanzierung über BAföG nicht gegeben, können Bildungskredite oder auch verschiedene Stipendien in Anspruch genommen werden. Besonders das Aufnehmen eines Kredites sollte man sich jedoch gut überlegen. Wer ein Studium neben dem Beruf aufnehmen möchte, dem bietet sich immer noch die Möglichkeit zu einem Fernstudium. Dieses kann oft besser als ein Studium mit Präsenzpflicht mit dem Beruf verbunden werden. Letztendlich sollte immer der direkte Kontakt mit dem Bildungsanbieter gesucht werden, der in die engere Auswahl kommt, um alle Fragen und Probleme konkret zu klären.